Baugewährleistungsversicherung
Auch eine noch so sorgfältige Bauabnahme kann nicht immer alle eventuell vorhandenen Mängel aufdecken. Oft treten diese erst nach der Abnahme hervor und lösen Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Bauherren aus. Bis zu fünf Jahre nach Schlüsselübergabe deckt die Gewährleistungs-Versicherung solche Fälle, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften, ab. So können Sie einer schnellen Mängel-Regulierung im Schadensfall sicher sein.
Mit der Baugewährleistungsversicherung bieten wir Ihnen eine Absicherungsform der Extraklasse an. Die garantierte Sicherung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen wird von der VHV Versicherung übernommen.
Zusätzlich wird bei Abschluss einer Baugewährleistungsversicherung Ihr Bauvorhaben gutachterlich durch eine Sachverständigenorganisation begleitet - von der Planung bis zur Abnahme!